Beschluss des SPD Parteitags 2025

Sozialdemokratische Wohnungspolitik

Bundesparteitag: Beschluss zu sozialdemokratischer Wohnungspolitik

1. Juli 2025

Die SPD möchte dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten und die Mieten stabilisieren. Das hat der SPD-Bundesparteitag am 28. Juni 2025 auf Antrag der SPD Berlin beschlossen. Um das Ziel zu erreichen, soll u.a. die Wohngemeinnützigkeit eingeführt, kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsbau gestärkt, Mietwucher bekämpft und die Mietpreisbremse verschärft werden.

Weitere von Berlin beantragte Beschlüsse des Bundesparteitags sprechen sich für starke Vereinte Nationen, den Schutz jüdischen Lebens, den Schutz von Krankenhausmitarbeitenden vor steigender Gewalt, den Wegfall der Pfändung, dien Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte und gegen rechtwidrige Zurücküberweisungen aus. Der Bundesparteitag hat sich außerdem dafür ausgesprochen, das AfD-Verbotsverfahren jetzt vorzubereiten. Aus der SPD Berlin wurde Annika Klose in den SPD-Parteivorstand gewählt.

Sozialdemokratische Wohnungspolitik – Mieten stabilisieren – Planungssicherheit geben – Wohnraum erhalten

I. Sozialdemokratische Wohnungspolitik: Bezahlbaren Mietwohnraum auf Dauer

  1.  Ziel der SPD ist es, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum auf Dauer zu schaffen und zu erhalten. Deswegen unterstützen wir die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit auf Bundesebene. Sie soll im nächsten Schritt mit gezielter und wirksamer Förderung – wie Investitionskostenzuschüssen oder einer reduzierten Umsatzsteuer auf Bauvorhaben und Sanierungen – verbunden werden.
  2.  Wir werden kommunale Wohnungsbaugesellschaften und genossenschaftliches Bauen durch spezielle Förderprogramme sowie die Bereitstellung von Bauland weiter stärken, da sie bezahlbaren Wohnraum auf Dauer und nicht nur während des Zeitraums von Belegungsbindungen der sozialen Wohnraumförderung anbieten.
  3. Wir setzen uns dafür ein, dass Städte und Gemeinden wieder ein wirksames Vorkaufsrecht anwenden können – also das Recht, Immobilien zu kaufen, bevor sie an private Investoren verkauft werden. Dabei soll der Kaufpreis nicht spekulativ überhöht sein, sondern sich am sozialen Nutzen orientieren – etwa daran, wie viel mit fairen Mieten erwirtschaftet werden kann. So wollen wir verhindern, dass Wohnraum zum Spekulationsobjekt wird, und gleichzeitig bezahlbares Wohnen sichern. Der Umwandlungsschutz nach § 250 BauGB muss dauerhaft entfristet werden und für alle Bundesländer gelten.
  4. Die KfW soll ein mit Länderprogrammen ergänzbares Förderkreditprogramm für Wohnungsankäufe durch kommunale Gesellschaften und Genossenschaften auflegen, um kommunal die Chance zu stärken, weiteren Wohnraum auf Dauer im gemeinwohlorientierten Bestand zu sichern.
  5. Eine Reform der Modernisierungsumlage soll den umlagefähigen Prozentsatz auf die Jahresmiete deutlich herabsetzen. Auch der umlagefähige Höchstsatz innerhalb von sechs Jahren nach einer Vollsanierung ist zu reduzieren. Gleiches soll analog für Teilsanierungen gelten. Die Modernisierungsumlage muss künftig enden, wenn die Kosten Modernisierung abgezahlt sind.

II. Mietwucher bekämpfen, Mietspiegel und Mietpreisbremse stärken, Gemeinnütziges
Wohneigentum ermöglichen

  1. Die Mietpreisbremse soll bis Ende des Jahres 2029 verlängert werden. Zugleich
    sollen Länder die Möglichkeit erhalten, darüber hinausgehende eigenständige Regelungen zu treffen, um in extrem angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen noch stärker zu begrenzen.
  2. Wir brauchen eine echte Reform des Mietspiegels. Wir fordern eine Verlängerung des Bindungszeitraums des Mietspiegels sowie eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf bis zu 10 Jahre. Alle Wohnungen, auch öffentlich geförderte und alle Bestandswohnungen müssen in die Erhebung und Berechnung einfließen. Ebenso dürfen Mieten, die über der Mietpreisbremse liegen und somit rechtswidrig sind, nicht in die Erhebung einfließen.
  3.  Wir fordern eine Reform der Kappungsgrenze. In angespannten Wohnungsmärkten soll
     die Kappungsgrenze von 15 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf
     maximal 11 Prozent gesenkt werden.
  4.  Wir fordern eine umfassende Gesetzesänderung für Zeit-Mietverträge, die sicherstellt, dass Wohnungen auf Zeit nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Dies würde eine gerechte Mietpreisregulierung gewährleisten und verhindern, dass Vermieter*innen von Wohnungen auf Zeit unangemessen hohe Mieten verlangen können.
  5.  Wir fordern klare und faire Richtlinien für die Berechnung von Zuschlägen für möblierte Wohnungen, um Mieter*innen vor überhöhten Mietpreisen zu schützen. In solchen Richtlinien ist zugleich eine Deckelung des Möblierungszuschlags vorzusehen.
  6.  Wir unterstützen den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion, den zahnlosen Mietwucherparagrafen zu reformieren und Beweisprobleme zu entschärfen. Insbesondere soll das Kriterium des „Ausnutzens“, durch ein objektives Angemessenheitskriterium ersetzt werden und der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden. Dabei ist zu prüfen, ob auch die Wohnungsämter und Jobcenter bei der Verfolgung von Mietwucher stärker in die Pflicht genommen werden können.
  7. Wir fordern eine Reform der Eigenbedarfskündigung: Diese solle künftig nur für Eigentümerinnen und Eigentümer und Angehörige ersten Grades möglich sein. Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs sollen zulasten der Vermieter:innenseite gehen. Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen. Bei missbräuchlicher Eigenbedarfskündigung steht Mieter:innen Schadensersatz zu.
  8. Wir fordern eine Reform des Kündigungsschutzes bei Mietverträgen für Wohnraum über eine Ausdehnung der gesetzlichen Kündigungsfrist von Vermieterseite in angespannten Wohnungsmärkten von mindestens drei auf mindestens sechs Monate sowie eine Ausweitung der Heilungswirkung von Schonfristzahlungen auch auf ordentliche Kündigungen.
  9. Wir fordern ein Verbot für den Abschluss von neuen Index- und Staffelmietverträgen über Wohnraum.
  10.  Wir fordern die Ausweitung des sozialen Mietrechts auf Gewerbetreibende in Ländern und Kommunen mit angespannten Mietmärkten. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz und eine Begrenzung zulässiger Mieterhöhungen sowie die Einführung eines Gewerbemietspiegels.