Kommentar: Mietendeckel jetzt erst recht!
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Der Mietendeckel verstösst nach seiner Verfassung gegen geltendes Recht. Das gilt es zu respektieren. Zwar hat das Gericht nicht den Inhalt des Mietendeckel-Gesetzes angefochten, wohl aber eine fehlende Kompetenz des Landes Berlins.