Neue Richtwerte für Mietberechnung bei Hartz-IV-Empängern

Für diesen Personenkreis hat der Senat jetzt die Richtwerte für die Bruttowarmmieten neu geregelt.
 Wichtig für die Betroffenen: Umzügen aufgrund von gestiegenen Heizkosten kann damit wirkungsvoll entgegengetreten werden.
Die bisherigen Härtefallregelungen beispielsweise für alte, kranke oder behinderte Menschen sowie für Alleinerziehende und Wohnungslose bleiben erhalten. Neu ist die Möglichkeit, einen besonderen Wohnraumbedarf anzuerkennen für Elternteile, die regelmäßig das Umgangsrecht mit ihren Kindern wahrnehmen.

Senatsbeschluss zu Kosten der Unterkunft

Meine Presseerklärung als stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin anlässlich des Senatsbeschlusses zu Kosten der Unterkunft vom 04.04.2012 können Sie her lesen

„Der Senatsbeschluss zur Ausführungsverordnung Wohnen setzt endlich um, was in der alten Koalition aufgrund der Blockade der Linkspartei nicht geschafft wurde: Für die Berechnung der Kosten der Unterkunft wird nun eine rechtskonforme Grundlage geschaffen. Dies führt zu Vorteilen für die Betroffenen und vermeidet einen Anstieg von Umzügen wegen zu hoher Warmmietenkosten.

Wiedereinführung der Belegungsbindung für Wohnungen

Die geplante Wiedereinführung der Belegungsbindung für rund 85 000 Wohnungen im Ostteil Berlins ist ein wichtiger Schritt für mehr bezahlbare Wohnungen in der Stadt, auch in zentralen Lagen. Diese Wohnungen stehen künftig wieder ausschließlich Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung. Das ist eine große Hilfe für Berlinerinnen und Berliner mit geringem Einkommen.

Verlängerter Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung

Presseerklärung: Verlängerter Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung - Radziwill begrüßt neue Regelung

Der Senat hat am 6. Juli eine Regelung beschlossen, die Mieterinnen und Mieter einen verlängerten Kündigungsschutz für den Fall einräumt, dass ihre Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ülker Radziwill begrüßt diesen besseren Mieterschutz. "Mit dieser neuen Verordnung erhalten rund 1,9 Millionen Mieterinnen und Mieter in sechs Bezirken diesen längeren Kündigungsschutz. Das setzt einerseits einen Riegel vor Spekulationen und gibt den Mietern mehr Sicherheit. Denn innerhalb dieser sieben Jahre kann dem Mieter nicht wegen Eigenbedarf oder wegen sogenannter fehlender wirtschaftlicher Verwertbarkeit die Wohnung gekündigt werden."